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Mai 24: Google Filter II

Dass Google Deutschland schon lange nicht mehr Garant für den freien Zugang zum Internet darstellt, ist ja hinlänglich bekannt. Welches Ausmaß die Internet-Filterung aufgrund von so großartigen Organisationen wie der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia, INHOPE und jugendschutz.net mittlerweile annimmt, kann kaum mehr abgeschätzt werden. Nahezu alle namenhaften Suchmaschinenanbieter sind Mitglieder der FSM:

  • AOL Deutschland mit seinen Online-Diensten AOL und Compuserve sowie der Browser-Technologie Netscape
  • Google
  • IAC Search & Media mit ask.de
  • Lycos Europe mit seinem entsprechenden Online-Dienst Lycos.de, den Suchen Fireball und Hot Bot sowie der Newssuche Paperball
  • MSN Deutschland
  • t-info mit seinem Online-Dienst Suchen.de
  • T-Online
  • Yahoo! Deutschland mit seinem gleichnamigen Online-Dienst Yahoo.de

Und was sagt der Verhaltenssubkodex der Suchmaschinenanbieter der FSM zur Ausgestaltung der Selbstzensur? Die Suchmaschinen-Betreiber verpflichten sich zur:

  • Aufklärung und Information über die Funktionsweise der Suchmaschinen
  • Transparente Gestaltung der Suchergebnisse (u.a. Kennzeichnung von Werbung)
  • Einsatz technischer Vorrichtungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jugendgefährdenden Inhalten
  • Grundsatz der Datensparsamkeit mit Nutzerdaten
  • Verbesserung des Jugendmedienschutzes (insbesondere Schutz vor jugendgefährdenden Inhalten)
  • Nicht-Anzeige von Internetadressen, die auf dem Index jugendgefährdender Medien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPJM) stehen

Wer schon einmal bei Google Deutschland nach Hinweisen gesucht hat, die den mündigen Bürger auf die Filterung der Suchergebnisse transparent hinweisen, wird einräumen müssen, dass diese äußerst schwer auffindbar sind. Alles was über gefilterte Inhalte zu erfahren ist, ist die Anzahl der Seiten, die nicht angezeigt werden und mit ganz viel Glück noch ein Verweis zu chillingeffects.org. Dort kann dann nachgelesen werden, welcher Straftatbestand der Sperrung zugrunde liegen soll und allzu oft noch nicht mal das. Aber woher weiß Google Deutschland, dass man weder berechtigt ist, die betreffenden Inhalte zur Kenntnis zu nehmen (in D strafbare Inhalte) oder der Betrachter nicht die Altersgrenze erreicht hat, um entsprechende Inhalte legal abrufen zu dürfen? Und wo wird auf diesen Umstand hingewiesen? Keine Lust zum Suchen? Dann werde ich mal einen kleinen Beitrag zum Verhaltenskodex beitragen, und die Filterung etwas transparenter machen ;-) lesen Sie mehr
Geschrieben von Martin in IT, Sicherheit Kommentar: (1) Trackbacks: (0)
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